Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
wir möchten Sie über die aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Nahverkehr informieren, die sich auf den Schulweg Ihrer Kinder auswirken könnten. Vom Montag, den 26. Februar bis Freitag, den 1. März 2024, wird es aufgrund eines Streiks der Gewerkschaft Verdi zu Ausfällen bei den kommunalen Busunternehmen im Kreis Nordfriesland kommen. An diesem Streik beteiligen sich teilweise auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Autokraft GmbH und der Rohde Verkehrsbetriebe GmbH.
Um die Auswirkungen des Streiks auf den Schulweg Ihrer Kinder so gering wie möglich zu halten, haben die betroffenen Busunternehmen spezielle Streikfahrpläne erstellt. Diese Fahrpläne sind darauf ausgelegt, trotz des reduzierten Personaleinsatzes einen Grundbetrieb aufrechtzuerhalten und den Schülerinnen und Schülern die Anreise zur Schule zu ermöglichen. Die Streikfahrpläne stehen als PDF-Dokumente zum Download bereit.
Bitte besuchen Sie für weitere Informationen auch die Webseite der jeweiligen Busunternehmen:
https://www.dbregiobus-nord.de/fahrplan/verkehrsmeldungen/autokraft
Wir bitten alle Eltern und Sorgeberechtigten, die Möglichkeit alternativer Transportmittel zu prüfen oder Fahrgemeinschaften zu bilden, um den Kindern die Anreise zur Schule zu erleichtern. Wir verstehen, dass die Situation für einige Familien herausfordernd sein kann.
Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen helfen, die kommenden Tage besser zu planen und eventuelle Unannehmlichkeiten zu minimieren. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen oder Fragen zu den Streikfahrplänen haben, zögern Sie nicht, die Schule oder das jeweilige Busunternehmen direkt zu kontaktieren.
Wichtige Informationen zum Schulbetrieb während des Streiks vom Ministerium:
„Drohen Verkehrsbehinderungen durch Streiks im öffentlichen Nahverkehr, findet trotzdem der reguläre Schulbetrieb statt. Die Schulleitungen kennen aber die besondere Situation und nehmen Rücksicht auf die Schülerinnen und Schüler, die verspätet zum Unterricht erscheinen. Ganze Fehltage werden als entschuldigt erfasst, wenn Schülerinnen und Schüler die Schule aufgrund von Streiks gar nicht erreichen konnten. Grundsätzlich gilt: Eltern, die für ihr Kind eine besondere Behinderung oder Gefährdung auf dem Schulweg durch die Streiks befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen und das Fernbleiben vom Schulunterricht entschuldigen. Am besten wenden sich Eltern direkt an ihre Schule.“